Hier geht es um das Thema: finanzielle Hilfe - Pflegegrad bei Demenz
Werden Demenzkranke durch einen ambulanten Pflegedienst betreut, ist das oft sehr teuer. Übernehmen Angehörige diese Aufgabe, geht das häufig zu Lasten ihres Berufes. Der Pflegegrad soll helfen, Demenzkranke und pflegende Angehörige bei Fortschreiten der Erkrankung zu entlasten, indem eine finanzielle Unterstützung und Sachleistungen von der Pflegekasse zu Verfügung gestellt werden.
Anhand des Pflegegrads legt die Pflegeversicherung fest, wie hilfsbedürftig ein Mensch ist. Es gibt fünf Pflegegrade, in deren Berechnung verschiedene Faktoren unterschiedlich prozentual gewichtet einfließen. Beachtet werden dabei Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie psychische Verhaltensstörungen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsspezifischen Anforderungen und Gestaltung von Alltag und sozialen Kontakten. Zu jedem dieser Faktoren wird der Schweregrad der Beeinträchtigung bestimmt.
Zusammengefasst wird anhand dieser Faktoren eingeschätzt, wieviel Unterstützung der pflegebedürftige Mensch braucht.
Mobilität: Wie viel Hilfe ist notwendig beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen?
Kommunikation und Kognition: Wie gut kann sich der Kranke ausdrücken? Ist er orientiert? Kann er eigene Entscheidungen treffen?
Verhalten und Psyche: Ist der Kranke unruhig? Läuft er viel umher? Zeigt er auffälliges Verhalten?
Selbstversorgung: Kann er selbst kochen, essen, sich an- und auskleiden?
Bewältigung krankheitsbedingter Belastungen: Wie können Arztbesuche oder die Einnahme von Medikamenten geschafft werden?
Alltag und soziale Kontakte: Was macht der Demenzkranke in seiner Freizeit? Kann er Kontakt zu Freunden und Bekannten aufrechterhalten?
So gehen Sie vor, um einen Pflegegrad zu beantragen
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Angehöriger muss mit hohem Zeitaufwand betreut werden, weil er sich nicht mehr selbst versorgen und seinen Alltag gestalten kann, können Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung oder der daran angeschlossenen Krankenkasse stellen. In der Regel genügt dazu ein formloses Anschreiben. Sie bekommen dann von der Versicherung einen Termin zur Begutachtung mitgeteilt, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wahrgenommen wird.
Tipp: Erstantrag nicht hinauszögern!!!
Wichtig: Zögern Sie den Erstantrag nicht hinaus. Ihr Leistungsanspruch beginnt nämlich am Tag der ersten Kontaktaufnahme mit Ihrer Pflegekasse. Der Erstkontakt geht schnell und ist formlos möglich. Zögern Sie also nicht aus Angst vor der Bürokratie!
Wenn Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, wird bald per Post ein Formular kommen. Dieses müssen Sie ausfüllen und dabei angeben, welche Pflegeleistungen genau Sie beantragen wollen, zum Beispiel eine finanzielle Unterstützung für die Pflege, die Sie selbst durchführen oder ob auch ein Pflegedienst mit bezahlt werden soll. Unterstützung beim Ausfüllen eines solchen Antrags finden Sie zum Beispiel auch online bei der Verbraucherzentrale.
Viele pflegebedürftige Menschen, auch viele Patienten mit Alzheimer, schämen sich dafür, dass sie teilweise alltägliche Dinge nicht mehr können. Deshalb kommt es nicht selten vor, dass sie im Rahmen der Begutachtung des MDK versuchen, die Situation zu beschönigen oder nicht zugeben möchten, dass sie Dinge nicht mehr können. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, dass die pflegenden Angehörigen bei dem Begutachtungstermin mit anwesend sind. Lassen Sie auf keinen Fall den Versicherten allein die Begutachtung mit dem MDK absolvieren.
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Die Begutachtung durch den MDK: Das ist die „Stunde der Wahrheit“. Wer hat schon Erfahrung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK! Ein Großteil der abgelehnten oder falsch eingestuften Anträge basiert auf Fehlern und Unwissenheit. Zum Beispiel durch nicht richtig bewertete Fähigkeiten des Dementkranken, Auffälligkeiten, die nicht berücksichtigt wurden oder durch Fehleinschätzungen des zu leistenden Zeitaufwandes für die Betreuung des Dementkranken.
Ein Angehöriger oder Laie hat kaum eine Chance, die Arbeit des MDK-Gutachters richtig zu beurteilen. Das ist aber wichtig, damit der Patient auch in eine gerechte Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eingestuft wird. Unser dringender Rat: Lassen Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Profi unterstützen, der Ihnen Schritt-für-Schritt beim Antrag hilft und beim Termin des MDK persönlich anwesend ist.
Lassen Sie sich im Antragsprozess, sei es der Erstantrag, der Antrag zur Höherstufung in einen höheren Pflegegrad oder den Widerspruch zu einer Ablehnung oder Falscheinstufung von unserem Partner anleiten und unterstützen. Dieses Pflegeberatungsunternehmen hat eine unglaubliche 95%-ige Erfolgsquote und über 30.000 Fälle bearbeitet, ist seit 17 Jahren tätig und hat 150+ Pflegeberater, die Sie professionell unterstützen. Sie sind vor dem MDK-Termin für Sie da und sind beim MDK-Termin dabei. So können Sie vermeiden, dass der MDK zu einer falschen Einschätzung gelangt. Das kostet zwar ein kleines Honorar, aber nur wenn deren Hilfe zum Erfolg geführt hat. In der Regel kann das aus der zu erwartenden Nachzahlung zwischen Antrag und Auszahlung erledigt werden. Das ist also gut angelegtes Geld!
Sollten Sie eine Unterstützung nicht wünschen, führen Sie zumindest sehr gewissenhaft ein Pflegetagebuch.Im MDK-Termin sollten Sie dem Prüfer bzw. der Prüferin gleich zu Beginn eine Kopie hiervon aushändigen.